Dienstag, 31. März 2015/ EG/ Europäische Union.
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Die neuen Regelungen zur Herkunftskennzeichnung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Geflügelfleisch sind am 1. April 2015 in Kraft getreten.
Gemäß diesen Vorschriften müssen auf dem Etikett das Aufzuchtland („Aufgezogen in:“) und das Land der Schlachtung („Geschlachtet in:“) angegeben sein. Wenn das Tier in ein- und demselben Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde, muss das Etikett nur die Angabe „Ursprung: (Name des Landes)“ enthalten.
Die Rechtsvorschrift wurden im Dezember 2013 von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet und trägt dem Interesse der Verbraucher für das Aufzuchtland der Tiere Rechnung, während sie gleichzeitig einen zu großen zusätzlichen Aufwand und Kosten in der Lieferkette vermeidet.