Europäische Union: neue Regelungen zur Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch in Kraft getreten

Dienstag, 31. März 2015/ EG/ Europäische Union.
http://europa.eu/rapid

08-Apr-2015 (vor 10 Jahre 11 Tage)

Die neuen Regelungen zur Herkunftskennzeichnung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Geflügelfleisch sind am 1. April 2015 in Kraft getreten.

Gemäß diesen Vorschriften müssen auf dem Etikett das Aufzuchtland („Aufgezogen in:“) und das Land der Schlachtung („Geschlachtet in:“) angegeben sein. Wenn das Tier in ein- und demselben Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde, muss das Etikett nur die Angabe „Ursprung: (Name des Landes)“ enthalten.

Die Rechtsvorschrift wurden im Dezember 2013 von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet und trägt dem Interesse der Verbraucher für das Aufzuchtland der Tiere Rechnung, während sie gleichzeitig einen zu großen zusätzlichen Aufwand und Kosten in der Lieferkette vermeidet.