EFSA: Verwendung von Leichtschaum zur Betäubung und Tötung von Schweinen und Geflügel

12. Juli 2024/ EFSA.
https://www.efsa.europa.eu

05-Aug-2024 (vor 8 Monate 14 Tage)

Schweine- und Geflügelzüchter sowie die zuständigen Veterinärbehörden fordern humane Verfahren für die Betäubung und Tötung von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben, darunter auch für die Routineschlachtung und Keulung infolge des Ausbruchs von Infektionskrankheiten.

In diesem Gutachten wird die Betäubung mit Stickstoff-Leichtschaum in Containern (Nitrogen (high) Expansion Foam Stunning in container, im Folgenden „Container-NEFS“) untersucht, ein innovatives Verfahren zur humanen Tötung von Schweinen und Geflügel durch die Schaffung einer sauerstoffarmen Umgebung.

Derzeit ist die Container-NEFS für die Betäubung und Tötung von Tieren in der EU nicht zulässig. Jedoch enthält die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates eine Liste zulässiger Betäubungsverfahren und sieht vor, dass diese von der Europäischen Kommission auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten der EFSA aktualisiert werden kann.

Anhand der verfügbaren Daten konnten nur Empfehlungen zum Wohlergehen von Legehennen und Masthühnern jedes Alters sowie von Schweinen mit einem Gewicht zwischen 15 kg und 41 kg formuliert werden.

Ergebnisse:

Empfehlungen: