Tierschutzgesetz im Bundeskabinett

24. Mai 2024/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de

27-Mai-2024 (vor 10 Monate 23 Tage)

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen. Dem Kabinettbeschluss vorausgegangen war ein umfangreicher Konsultationsprozess. Mit der Verabschiedung können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten.

Die Änderung umfasst wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen in die Gesetzesänderung ein.

Beispiele im Nutztierbereich:

Das Amt eines/einer Bundesbeauftragten für Tierschutz wird jetzt auch auf gesetzlicher Ebene verankert. Damit wird der Tierschutz in Deutschland institutionell und strukturell gestärkt. Aufgabe dieser Person ist es unter anderem, den Austausch zwischen Bund und Ländern zu stärken und als Kontaktperson für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden im Hinblick auf Belange des Tierschutzes zur Verfügung stehen.