23. November 2021/ Europäisches Parlament/ Europäische Union.
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Bei den Verhandlungen über das Reformpaket hatte das Parlament Nachdruck darauf gelegt, dass die Stärkung der Artenvielfalt und die Einhaltung der Vorschriften und Verpflichtungen der EU im Umwelt- und Klimaschutzbereich der Schlüssel für die Umsetzung der 2023 in Kraft tretenden reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind. Die Kommission wird bewerten, ob die Mitgliedstaaten mit ihren GAP-Strategieplänen diesen Verpflichtungen entsprechen. Landwirtinnen und Landwirte müssen derweil künftig klima- und umweltfreundliche Verfahren anwenden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass mindestens 35 % der Haushaltsgelder für die Entwicklung des ländlichen Raums und mindestens 25 % der Direktzahlungen für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden.
Das Parlament setzte durch, dass mindestens 10 % der Direktzahlungen für die Unterstützung kleiner und mittlerer Agrarbetriebe verwendet werden und mindestens 3 % des GAP-Haushalts an Junglandwirte gehen. Es bestand auch auf einer ständigen Krisenreserve mit einem Jahresbudget von 450 Mio. EUR (zu aktuellen Preisen), die Landwirtinnen und Landwirten bei Preis- oder Marktinstabilität helfen soll.
Die bisherigen GAP-Vorschriften wurden nach dem 31. Dezember 2020 durch bis Ende 2022 geltende Übergangsvorschriften ersetzt. Wenn sie vom Rat genehmigt werden, gelten die neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2023.