Neues EU-Tiergesundheitsrecht tritt in Kraft

21. April 2021/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de/

23-Apr-2021 (vor 3 Jahre 11 Monate 27 Tage)

Die EU-Kommission arbeitet seit 2013 an einer umfassenden Neuordnung des EU-Tiergesundheitsrechts mit dem Ziel, das zergliederte gemeinschaftliche Tierseuchenrecht mit seinen zahlreichen Richtlinien, Beschlüssen und Verordnungen in einem transparenten Rechtsrahmen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Das Tiergesundheitsrecht enthält Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen, die auf Tiere oder Menschen übertragbar sind.

Die neuen EU-Regelungen sind ab dem 21. April 2021, in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar anzuwenden. Konkret handelt es sich dabei um:

Im Grundsatz werden die Bestimmungen des bisher geltenden Rechts in das neue EU-Tiergesundheitsrecht übernommen. Neu ist unter anderem

Verordnung (EU) 2016/429 ("Tiergesundheitsrecht")