EU: Beschluss über die Überwachung und Meldung von antimikrobieller Resistenz bei zoonotischen und kommensalen Bakterien

19. November 2020/ EURLEX/ Europäische Union.
https://eur-lex.europa.eu

10-Dez-2020 (vor 4 Jahre 4 Monate 9 Tage)

In ihrer Mitteilung vom 29. Juni 2017 an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts ‚Eine Gesundheit‘“ hat sich die Kommission verpflichtet, die Durchführungsvorschriften der Union, insbesondere den Durchführungsbeschluss 2013/652/EU, zur AMR-Überwachung bei zoonotischen und kommensalen Bakterien in Nutztierpopulationen und Lebensmitteln zu überprüfen, um neuen wissenschaftlichen Entwicklungen und Datenerhebungserfordernissen Rechnung zu tragen.

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1729 der Kommission