11. September 2020/ Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)/ Deutschland.
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Nachdem im Landkreis Spree-Neiße am Donnerstag der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest amtlich festgestellt wurde, haben das Landeskrisenzentrum Tierseuchenbekämpfung und die Krisenzentren der betroffenen Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald gemeinsam mit einer Sachverständigengruppe heute die Ausmaße der Restriktionszonen abgestimmt. Die drei betroffenen Landkreise müssen nach der Schweinepestverordnung jetzt per Allgemeinverfügung das Gefährdete Gebiet amtlich festlegen.
Um den Fundort im Ortsteil Sembten in der Gemeinde Schenkendöbern wird eine Kernzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern mit elektrischen Wildschutzzäunen gesichert. Mit dem Aufbau der Zäune wurde bereits am heutigen Freitagnachmittag (11.09.) begonnen.
Die Kreise werden beim Aufbau vom Landesforstbetrieb unterstützt. Außerdem wird mit einem Radius von 15 Kilometern um den Fundort das sogenannte Gefährdete Gebiet mit Schildern und Hinweistafeln markiert. In diesem Gebiet werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:
Darüber hinaus wurde eine Pufferzone mit 30 km eingerichtet. Innerhalb der Kernzone ist ein Schweinehalter, innerhalb der Gefährdungszone sind 17 Schweinehalter angesiedelt. Für diese gelte ein Verbringungsverbot und eine entsprechende angeordnete Beprobung.