Presseinformation zum Thema Ferkelkastration

04. Juni 2020/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de

15-Jun-2020 (vor 4 Jahre 10 Monate 4 Tage)

Nachdem das Parlament Ende 2018 beschlossen hat, die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration bis Ende 2020 zu verlängern, hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sehr deutlich gemacht, dass es eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist nicht geben wird.

Bundesministerin Julia Klöckner verdeutlichte in dem Branchengespräch, dass es zu der betäubungslosen Ferkelkastration drei rechtskonforme Alternativen gebe:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in vielfältiger Weise die Einführung der alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration unterstützt.
Im Einzelnen:

Der so genannte "Vierte Weg" ist nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gesetzeskonform

Bundesministerin Julia Klöckner hat auch nochmal klargemacht, dass die lokale Betäubung – im Gegensatz zur Vollnarkose mit Isofluran – nach derzeitigem Erkenntnisstand keine wirksame Schmerzausschaltung bewirkt. Das zeigen Zwischenergebnisse der vom Bundesministerium geförderten wissenschaftlichen Studie am wachen Ferkel. Die effektive Schmerzausschaltung ist aber ab dem 1. Januar 2021 zwingende gesetzliche Voraussetzung.