COVID-19: Flexibilisierung der amtlichen Kontrollen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln

31. März 2020/ ABEU/ Europäische Union.
https://eur-lex.europa.eu

07-Apr-2020 (vor 5 Jahre 12 Tage)

In der derzeitigen Krisensituation im Zusammenhang mit COVID-19 haben die Mitgliedstaaten die Bewegungsfreiheit ihrer Einwohner zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträchtlich eingeschränkt. Infolge dieser Beschränkungen ist ihre Fähigkeit, geeignetes Personal für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten einzusetzen, stark beeinträchtigt. Die Schwierigkeiten betreffen insbesondere die amtlichen Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten, die die physische Anwesenheit des Kontrollpersonals erfordern.

Besonders problematisch sind:

Daher gestattet die Verordnung die Anwendung vorübergehender Maßnahmen:

Diese Verordnung gilt bis zum 1. Juni 2020.

<p>Durchf&uuml;hrungsverordnung</p>
COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2020/466