Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) in Ihrem Betrieb

17. März 2020 – ANPROGAPOR

29-Mrz-2020 (vor 5 Jahre 21 Tage)

Die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Krise und die außerordentlichen Maßnahmen, die in vielen Ländern ergriffen werden, können die Entwicklung der Schweinefleischproduktion beeinträchtigen. Wir wollen eine Reihe praktischer Maßnahmen vorstellen, die sich auf zwei Bereiche erstrecken:

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass wir inmitten der durch COVID-19 verursachten Probleme nicht vergessen dürfen, gegenüber anderen für den Schweinesektor typischen Pathologien wie etwa ASP wachsam zu bleiben.

Maßnahmen zur Prävention und zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer

Unbeschadet weiterer Maßnahmen, die im Lichte der Entwicklungen und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu ergreifen sind, sind folgende Maßnahmen zwingend erforderlich:

1. Informationsmaßnahmen: Alle Arbeitnehmer müssen über die Krankheitssituation, die Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Virus und deren Bedeutung für ihre Gesundheit und das ordnungsgemäße Funktionieren des Betriebs informiert werden. Es ist wichtig, nur Informationen aus offiziellen Quellen zu verwenden. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde in Ihrem Land.

An für die Arbeitnehmer gut sichtbaren Orten sind Poster mit Informationen über die Krankheit und die entsprechenden Gesundheits- und Hygienemaßnahmen aufzuhängen.

Siehe auch "How to Protect Yourself" des CDC

2. Allgemeine Präventionsmaßnahmen

Maßnahmen zur Gewährleistung des Funktionierens des Betriebs

Unbeschadet der Maßnahmen, die von der jeweils zuständigen Behörde je nach Krankheitssituation ergriffen werden können, werden nachstehend eine Reihe von Szenarien dargestellt, die darauf abzielen, den Betrieb und die Betreuung der Tiere in einer Ausnahmesituation wie der derzeitigen COVID-19-Krise aufrechtzuerhalten.

Diese Maßnahmen lassen sich in drei Gruppen einteilen:

1. Maßnahmen zur Abschwächung der Folgen, wenn ein Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet wird

Unter dieser Maßnahmengruppe werden die Optionen vorgestellt, die von den von uns befragten Experten und Verantwortlichen bei der Erstellung eines Präventionsplans in Betracht gezogen werden. Fast alle Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und den Kontakt zwischen den Arbeitnehmern zu vermeiden (Schaffung von „Firewalls“), damit im schlimmsten Fall nicht alle Arbeitnehmer betroffen sind.

1.1 Landwirtschaftlicher Betrieb

Zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit und ihrer Ausbreitung wird Folgendes vorgeschlagen:

Option 1: Staffelung der Mitarbeiter nach Arbeitsbereichen

Ziel von Option 1: Sollte der unglückliche Fall eintreten, dass sich ein Mitarbeiter mit COVID-19 infiziert, sind nur seine Gruppenkollegen von den Quarantänemaßnahmen betroffen, während die übrigen Arbeitsgruppen weiter arbeiten können.

Option 2: Einteilung in Frühschicht und Spätschicht

Richten Sie eine Frühschicht und eine Spätschicht ein

Ziel von Option 2: Sollte der unglückliche Fall eintreten, dass sich ein Mitarbeiter infiziert, sind nur seine Schichtkollegen von den Quarantänemaßnahmen betroffen, während die andere Schicht weiterhin die im Betrieb anfallenden Arbeiten erledigen kann.

Option 3: Aushilfspersonal im Notfall

Es handelt sich um eine Option, die schwer umzusetzen ist, aber eine der wenigen Lösungen darstellt, auf die man zurückgreifen kann, wenn das gesamte Personal nicht zum Betrieb kommen kann, entweder weil es positiv getestet wurde oder weil es sich in häuslicher Quarantäne befindet.

Ziel von Option 3: Gewährleistung des Wohlergehens der Tiere und Sicherstellung, dass sie Futter, Pflege und gegebenenfalls notwendige Behandlungen erhalten, auch wenn die eigentliche produktive Arbeit des Betriebs eingestellt wird.

1.2 Besamungsstation

Aufgrund der spezifischen Arbeit in diesen Zentren und der Fachqualifikation des Personals ist die Beschaffung von Ersatzpersonal besonders kompliziert, weshalb strengste Präventionsmaßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Arbeitszentrums ergriffen werden müssen.

Auf Ebene der Besamungsstation:

Auf Ebene des Schweinebetriebs sollten alternative Quellen für die Samenversorgung gesucht werden, auf die zurückgegriffen werden kann, falls die gewöhnliche Besamungsstation die Produktion reduzieren muss.

1.3 Futtermittelhersteller

Aufgrund ihrer Bedeutung sind wir der Ansicht, dass Futtermittelhersteller wie die landwirtschaftlichen Betriebe vorgehen sollten. Es werden 3 Szenarien betrachtet:

1.4 Transport von Rohstoffen, Futtermitteln und Tieren

Ziel ist es, den Transporteur in eine Isolationsbarriere zu verwandeln, um jeglichen Kontakt zwischen dem Personal der Fabrik, des Haltungsbetriebs oder des Schlachthofs zu verhindern.

1.5 Schlachthof

Obwohl dieser Punkt nicht konkret den Schweinebetrieb betrifft, da der Schlachthof selbst seine Vorsorgemaßnahmen gegen COVID-19 festlegen muss, ist es aus Sicht des Schweinebetriebs notwendig,

2. Maßnahmen zur Abschwächung der Folgen, wenn eine Gemeinde oder ein Gebiet abgeriegelt wird. Zugang zum Betrieb

Unbeschadet etwaiger anderer Empfehlungen oder Verpflichtungen, die von der zuständigen Behörde festgelegt werden können, ist im Falle der Abriegelung einer Gemeinde, die den Zugang zum Betrieb verhindert, Folgendes zu beachten:

3. Maßnahmen außerhalb des Arbeitsplatzes

Hier wird dazu aufgerufen, den gesunden Menschenverstand einzusetzen und die Anweisungen der zuständigen Behörden zu beachten. Große Menschenansammlungen sollten vermieden werden, und wenn dies nicht möglich ist, sollte mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Menschen gehalten werden.

Alle Maßnahmen, die am Arbeitsplatz eingeführt werden, sind mit dem Verantwortlichen für Sicherheit und Gesundheitsschutz abzustimmen und von diesem zu genehmigen.

Alle hier beschriebenen Maßnahmen können je nach Entwicklung der COVID-19-Pandemie geändert, verschärft oder reduziert werden.