EU: Tierarzneimittel-Paket

Donnerstag, 21. Dezember 2017 / Europäischer Rat / Europäische Union.
http://www.consilium.europa.eu/en/policies/animal-medicines-health-package/

17-Jan-2018 (vor 7 Jahre 3 Monate 3 Tage)

Es ist ein Paket von drei Verordnungsvorschlägen, mit denen der geltende Rechtsrahmen für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel aktualisiert werden soll, indem er auf die Besonderheiten des Sektors Tiergesundheit ausgerichtet wird. Mit dem Paket sollen weiterhin der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, des Wohlbefindens der Tiere, der Lebensmittelsicherheit und der Umwelt gewährleistet und insbesondere folgende Ziele erreicht werden:

Zudem sollen die Vorschriften über die Verwendung von Antibiotika bei Tieren verschärft werden, um die Antibiotikaresistenz in der EU besser bekämpfen zu können. Das Paket wurde am 10. September 2014 von der Kommission veröffentlicht.

Bei den Verhandlungen über die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 (über Verfahren für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln) wurde festgestellt, dass


Die Kommission hat eine Modernisierung der geltenden Vorschriften vorgeschlagen, die letztlich zugutekommen wird

Die drei Vorschläge des Arzneimittel-Pakets betreffen Folgendes:

Tierarzneimittel

Mit dem Vorschlag zu Tierarzneimitteln soll insbesondere dafür gesorgt werden, dass in der EU mehr Arzneimittel zur Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten bei Tieren zur Verfügung stehen.

Arzneifuttermittel

Der Geltungsbereich des Vorschlags zur Modernisierung der Vorschriften über Arzneifuttermittel erstreckt sich nunmehr auch auf Futtermittel für Heimtiere. Damit soll bei Produktqualität und -sicherheit in der EU ein angemessenes Niveau gewährleistet und gleichzeitig der Weg für bessere Behandlungen von erkrankten Tieren geebnet werden.

Human- und Tierarzneimittel

Mit der vorgeschlagenen Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 geändert, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die zentralisierte Zulassung für Tierarzneimittel von der zentralisierten Zulassung für Humanarzneimittel abgetrennt werden soll.

Was ist der Sachstand?

Der Rat prüft noch die Kommissionsvorschläge, während das Europäische Parlament seine Standpunkte bereits festgelegt hat.

Die Verhandlungen werden zu gegebener Zeit gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren aufgenommen.