Donnerstag, 3. Dezember 2015/ Culture Viande/ Frankreich.
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09-Dez-2015 (vor 9 Jahre 4 Monate 12 Tage)Der Verwaltungsausschuss für Schweinefleisch hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember die Gewährung der Beihilfen für die private Lagerhaltung ab dem kommenden 4. Januar befürwortet.
Die wichtigsten Regelungen sind:
- Die Beihilfesätze erhöhen sich um knapp 19 % im Vergleich zum März 2015.
- Die Einlagerung von Speck wird ebenfalls bezuschusst.
- Nach einer Mindestlagerzeit von zwei Monaten ist eine vorzeitige Auslagerung zu Exportzwecken sanktionsfrei möglich.
- Die einzulagernde Mindestmenge beläuft sich auf 10 t bei nicht entbeintem Fleisch und auf 15 t bei entbeintem Fleisch.